Weyhersmüller WZM
Weyhersmüller WZM aus Kürnbach:
1997 als W+K Anlagenbau gegründet
2001 umfirmiert in Firma Frank Weyhersmüller, CNC-Fräsen, Wasserstrahlschneiden, Anlagenbau
seit 2009 Weyhersmüller GmbH + Co. KG
CNC-Fräsen, Wasserstrahlschneiden, Anlagenbau
seit 2010 auch im Maschinenhandel tätig.
Umfirmierung 2020 in Weyhersmüller WZM.
Herr Frank Weyhersmüller
Ulmenweg 1
75057 Kürnbach
Deutschland
Baden-Württemberg
Impressum Angaben gemäß § 5 TMG:
Weyhersmüller WZM
Frank Weyhersmüller
Ulmenweg 1
75057 Kürnbach
Kontakt:
Telefon: 07258/9269371
Geschäftsinhaber:
Frank Weyhersmüller
Umsatzsteuer Identnummer: DE 215994359
Allgemeine Geschäftsbedingungen Frank Weyhersmüller
1.Angebot und Verkäufe 7. Gewährleistung/Haftung/Mängelrüge
Unsere Angebote sind stets freibleibend und bilden wie die Abschlüsse ein Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften
unteilbares Ganzes., Alle Verkäufe und Abschlüsse, seien sie durch uns oder unsere oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, haben wir, nach unserer
Vertreter getätigt, werden erst mit der Ausfertigung und Absendung unseres Wahl, unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz
Schlussbriefes als für uns verbindlich. Muster gelten nur als unverbindliche zu liefern oder nachzubessern.
Anschauungsmuster, welche die ungefähre Beschaffenheit der Ware aufzeigen Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln
sollen. Für bestimmte chemische oder mechanische Eigenschaften oder für ein jedoch spätestens binnen 8 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren
bestimmtes chemisches oder mechanisches Verhalten der verkauften Ware bei deren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitgeteilt werden. Die
Verwendung übernehmen wir keine Gewähr. Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Abnehmer, sie
2. Preis, Zahlung und Stornierung endet jedoch spätestens 6 Monate, nachdem die Ware unser Werk/Lager verlassen
Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am hat. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz
Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen(Tagespreis) berechnet. geleistet oder den Mangelbehoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so
Tritt eine wesentliche Änderung folgender Preisfaktoren, wie Preise für Werkstoffe, hat der Abnehmer unter Ausschluss aller anderer Ansprüche ein Rücktrittsrecht. Für
Löhne, Änderung der Frachtsätze, der Energiekosten, der Umsatz- und Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir maximal in gleichem
Verkehrssteuern oder Zölle ein, so kann entsprechend diesen Faktoren eine Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
Preisanpassung vorgenommen werden. Nach Vertragsabschluss Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver
(Datum der Auftragsbestätigung) eintretenden Veränderungen der vereinbarten Vertragsverletzung, aus Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden
fremden Währung oder des Wechselkurses zum Euro treffen den Abnehmer. Bei ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Zahlungszielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz unsererseits. Der Abnehmer hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen
der Deutschen Bundesbank berechnet. Wechsel werden nur erfüllungshalber ohne Ansprüche, auch solcher aus vorstehender Bestimmung ein Rücktrittsrecht. Der
Gewähr für Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Abnehmer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern
Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des oder sie zurückhalten sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die
Rechnungsbetrages an berechnet. Skonto von 2 % auf den reinen Warenwert Ansprüche sind von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
gewähren wir bei Barzahlung oder Scheckhingabe innerhalb von 8 Tagen, sofern 8. Höhere Gewalt/Streik und Aussperrung
nicht im Zeitpunkt der Zahlung andere Forderungen aus Warenlieferungen Wenn wir an der Erfüllung einer Verpflichtung durch den Eintritt von
unbeglichen sind. Die Nichteinhaltung der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen, unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert werden, die wir trotz
wiederholter Zahlungsverzug, oder eine Auskunft über schlechte Vermögenslage der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten,
oder gleichviel in unserem Werk oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten,
Liquiditätsschwierigkeiten des Abnehmers berechtigt uns, jederzeit die Lieferung z.B. Betriebsstörungen, betriebliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung
von der vorherigen Erfüllung der Zahlungspflicht abhängig zu machen oder vom wesentlicher Roh- und Betriebsstoffe so verlängert sich wenn die Lieferung oder
Vertrag zurückzutreten, nachdem der Abnehmer mit Fristsetzung von einer Woche Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird
vergeblich zur Ausgleichung der Forderung aufgefordert worden ist. Ist die durch die o.a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von
Lieferung bereits erfolgt, so wird der Kaufpreis für die gelieferte Ware sofort fällig. der Lieferverpflichtung frei. Dies gilt auch im Falle von Streik oder Aussperrung.
Wir sind auch berechtigt, die schon gelieferte Ware zurückzufordern und bis zur Wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, so entfallen etwaige hieraus
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zurückzubehalten. Die Bestimmungen hergeleitete Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Abnehmers.
dieses Absatzes gelten auch, wenn wir Wechsel hereingenommen haben, uns aber Auf die Hier genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den
eine ungünstige Auskunft über die Vermögenslage des Akzeptanten oder Ausstellers Abnehmer unverzüglich benachrichtigen.
zugeht. In jedem Falle von Zahlungseinstellung ist die Kaufpreisforderung sofort 9. Eigentumsvorbehalt
fällig. Für gegebene Wechsel muss in diesem Falle sofort Barsicherheit auch vor Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
Fälligkeit geleistet werden. Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Kunden aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Abnehmer unser Eigentum. Die
sind wir berechtigt, einen pauschalen Kostenanteil in Höhe von mindestens 20 % Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die
des Bruttoauftragswertes für die uns entstandenen Kosten zu berechnen. Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als
3. Lieferzeit Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns. Der Abnehmer ist zur
Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt,
der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch
Lieferfrist die Ware unser Werk/Lager verlassen hat oder bei nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet unsere Rechte als Vorbehaltsverkäufer
Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware zu sichern. Die Forderungen des
vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer
maßgebend. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, schon jetzt an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung
angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den unseres Einziehungsrechts ist der Abnehmer zur Einziehung so lange berechtigt, als
Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, gleichwohl ob er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensfall
in unserem Werk/Lager oder bei unseren Lieferanten gerät. Auf unser Verlangen hin, hat der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen
eingetreten.(z.B. Betriebsstörungen, behördliche. Eingriffe, Energieversorgungsschwie Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die
rig-keiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Das Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware
gleiche gilt auch im Falle von Streik und Aussperrung. Wir werden dem Abnehmer nimmt der Abnehmer für uns vor, ohne das für uns daraus Verpflichtungen
solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Bei späteren Abänderungen des entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der
Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei
angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden. entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturen4. Gefahrenübergang/Versand/Fracht Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der
Wird die Ware auf Wunsch des Abnehmers diesem zugesandt, so geht mit ihrer Verarbeitung,Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der
Auslieferung an unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner
unseres Werkes/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen darüber einig, daß der Abnehmer uns im Verhältnis des Fakturen-Wertes der
Verschlechterung der Ware auf den Abnehmer unabhängig davon über, ob die verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der
Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die
Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob Ohne oder nach
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Verarbeitung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in
Versandbereitschaft auf den Abnehmer über. Dies gilt auch dann, wenn wir Höhe des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen
frachtfrei,, fob oder cif verkauft haben. bei fob-Lieferungen steht uns die Wahl des Waren veräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die
Transportweges und des Transportmittels zu. Alle durch eine nicht unmittelbare Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer
Abnahme im Verschiffungshafen entstehenden Kosten die ohne unseren Einfluss uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen
entstehen können, gehen zu Lasten des Abnehmers. In den Fällen, in welchen bei zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden
Bestellung keine besonderen Weisungen für den Versand gegeben sind, erfolgt die Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des
Abfertigung der Ware nach unserem besten Ermessen, ohne Verantwortung für die Abnehmers insoweit frei zu geben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um
billigste Verfrachtung. 20% oder mehr übersteigt. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf
5. Gewicht seine Kosten gegen Einbruch-, Sturm-, Feuer-, und Wasserschaden versichern zu
Bei Verkauf nach Gewicht ist das von uns ermittelte bzw. das Gewicht unseres lassen.
Lieferwerkes ausschließlich maßgebend, soweit nicht eine andere Regelung 10. Erfüllungsort/Gerichtsstand
vorgeschrieben ist. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz
6. Verpackungsbedingungen: unseres Unternehmens. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie
Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich in Einwegverpackungen, die zum über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird
Selbstkostenpreis abgerechnet werden, soweit nicht eine andere Regelung vereinbart durch den Sitz unseres Unternehmens bestimmt.
ist.
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